{"id":88,"date":"2025-11-25T07:32:00","date_gmt":"2025-11-25T07:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.goquick.nrw\/?page_id=88"},"modified":"2025-11-25T10:47:43","modified_gmt":"2025-11-25T10:47:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/neu.goquick.nrw\/?page_id=88","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"88\" class=\"elementor elementor-88\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ca53bfd e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"ca53bfd\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-06c18f4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"06c18f4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"modal-dialog-content\"><p id=\"viewad-imprint-text\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen <br \/>I. Allgemeines <br \/><br \/>Die Vertragsparteien sind einerseits die GoQuick UG, nachstehend als GQ genannt, und der\/die umseitig bezeichnete\/n Mieter 1 und Mieter 2 andererseits. Der\/Die Mieter haften f\u00fcr alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Der\/Die Mieter best\u00e4tigt\/en mit Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietwagen vollgetankt, bzw. gem\u00e4\u00df Aufzeichnungen im \u00dcbergabeprotokoll erhalten zu haben. Der umseitig eingetragene Kilometerstand wird als richtig anerkannt. Die jeweilige Preisliste sowie das \u00dcbergabeprotokoll sind ausdr\u00fccklich Bestandteil des Mietvertrages. Beanstandungen sind unmittelbar nach Fahrzeug\u00fcbergabe gegen\u00fcber der GQ geltend zu machen. Nebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform und m\u00fcssen von der GQ schriftlich best\u00e4tigt werden. <br \/>II. Nutzung des Mietfahrzeuges <br \/><br \/>Das Kraftfahrzeug darf nur von dem\/n Mieter\/n selbst, sowie den bei dem\/n Mieter\/n angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag gef\u00fchrt werden. Voraussetzung ist in allen F\u00e4llen eine g\u00fcltige Fahrerlaubnis, das von der GQ vorgeschriebene Mindestalter und ausreichende Fahrpraxis mit vergleichbaren Fahrzeugtypen. Eine Weitergabe und\/oder Weitervermietung ist ausdr\u00fccklich untersagt. Sollte entgegen diesem Vertrag <br \/>ein Nichtberechtigter das Fahrzeug f\u00fchren, so haften die Mieter wie bei eigenem Verschulden in voller H\u00f6he. Die Nutzung des Mietwagens zur gewerblichen Personenund G\u00fcterbef\u00f6rderung ist nur bei besonderer vertraglicher Vereinbarung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Dem\/n Mieter\/n ist die Benutzung des Fahrzeuges au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland ausdr\u00fccklich nicht gestattet. Fahrten au\u00dferhalb der Bundesrepublik sind nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich und bed\u00fcrfen ausdr\u00fccklich der schriftlichen Genehmigung von GQ. Es ist dem\/ der Mieter untersagt das Mietfahrzeuges zum Abschleppen, zu motorsportlichen Veranstaltungen, Testzwecken, Gel\u00e4ndefahrten, kriminellen und\/oder \u00e4hnlichen, dem wirklichen Gebrauch widersprechen Handlungen zu benutzen, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Der\/Die Mieter verpflichtet\/n sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Anmietung stehenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und den Wagen gegen Diebstahl sorgf\u00e4ltig zu sichern. Die Verkehrssicherheit ist w\u00e4hrend der gesamten Mietzeit regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wird w\u00e4hrend der Mietzeit eine Reparatur notwendig um den Betrieb und\/ oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gew\u00e4hrleisten, so \u00fcbernimmt die GQ die anfallenden Reparaturkosten, wenn der\/die Mieter oder Fahrer vorher das Einverst\u00e4ndnis eingeholt hat\/haben. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt bei Bagatellsch\u00e4den und zu erwartenden Reparaturkosten unter 50,00 \u20ac. Dies gilt jedoch nicht, wenn der\/ die Mieter nach den Gesch\u00e4ftsbedingungen haftet. Bei Versagen des Kilometerz\u00e4hlers ist die GQ unverz\u00fcglich zu unterrichten und die Weisungen zu beachten. Bei Nichtbeachtung ist die GQ berechtigt die wahrscheinliche Fahrstrecke gem\u00e4\u00df Kartenmaterial zu bestimmen. <br \/>III. Mietpreis, Mietdauer und Fahrzeugr\u00fcckgabe <br \/><br \/>Der Mietpreis ergibt sich aus der umseitigen Vereinbarung. Sollte ein Preis nicht eingesetzt sein, so gilt der Preis der jeweils g\u00fcltigen Preisliste. Der Mietpreis beinhaltet Wartungsdienst, \u00d6lverbrauch, \u00fcbliche Verschlei\u00dfreparaturen und eine Haftpflichtversicherung. Dar\u00fcber hinaus ist eine Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkasko durch die die Haftungsobergrenze (Selbstbehalt) gem\u00e4\u00df Preisliste beschr\u00e4nkt ist, enthalten. Die Mindestmietdauer betr\u00e4gt 24 Stunden. Eine \u00dcberschreitung um mehr als eine Stunde gilt als weiterer Miettag. Ausgenommen von dieser Regelung sind sogenannte Spezialtarife, die jeweils als solche gekennzeichnet sind. Die Tarife der Wochenpauschale (=7 Tage) sowie der Monatspauschale (=28 Tage) sind w\u00e4hrend der Mietlaufzeit nicht \u00e4nderbar. Eine Anpassung der Tarife bei Mietzeitverk\u00fcrzung ist ausgeschlossen. Bei Anschlussmietvertr\u00e4gen gelten die Bedingungen des Vorvertrages weiter, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Anderes vereinbart. Das Fahrzeug ist bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer an der vereinbarten Mietstation w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten zur\u00fcckzugeben. Erfolgt die R\u00fcckgabe nicht an der Anmietstation, so tr\u00e4gt\/tragen der\/ die Mieter die Kosten f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung zur Anmietstation. Berechnet werden die Kosten von der Anmietstation bis zum Fahrzeugstandort und R\u00fcckfahrt auf Basis der gefahrenen Kilometer und dem Zeitaufwand gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preisliste. Die \u00d6ffnungszeiten sind dem Aushang in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen der GQ zu entnehmen. Grunds\u00e4tzlich ist die Fahrzeugr\u00fcckgabe nur w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten m\u00f6glich. Nach schriftlicher Vereinbarung und Berechnung einer Geb\u00fchr ist eine R\u00fcckgabe auch au\u00dferhalb der \u00d6ffnungszeiten m\u00f6glich. Hierbei ist zu beachten, dass das Mietfahrzeug bis zum Beginn der n\u00e4chsten Gesch\u00e4ftszeit in der Verantwortung des\/der jeweiligen Mieter\/s verbleibt\/en, auch wenn die Fahrzeugschl\u00fcssel in den daf\u00fcr vorgesehenen Nachtbriefkasten eingeworfen wurden. Das Fahrzeug ist vollgetankt zur\u00fcckzugeben. Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden zum Servicepreis der jeweils g\u00fcltigen Preisliste dem\/der Mieter nachbelastet. F\u00fcr gew\u00fcnschte Zu- und R\u00fcckf\u00fchrungen berechnet die GQ die in der Preisliste ausgewiesene Servicepauschale. Eine Verl\u00e4ngerung der Mietdauer ist der QG 24 Stunden im Voraus anzuk\u00fcndigen und muss schriftlich genehmigt werden. Bei nicht rechtzeitiger R\u00fcckgabe des Fahrzeuges ist\/sind der\/die Mieter neben der Entrichtung des vollen Mietpreises verpflichtet, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 80,00 \u20ac inklusive MwSt. pro angefangenem Miettag zu bezahlen. Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt <br \/>sich die GQ h\u00f6here, nachgewiesene Schadensersatzanspr\u00fcche vor. Bei Vertragsverletzung durch den\/die Mieter oder dessen\/deren Fahrer ist die GQ berechtigt, das Mietverh\u00e4ltnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Der\/Die Mieter ist\/sind damit einverstanden, dass die GQ auch gegen den Willen des\/der Mieter\/s das Fahrzeug aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist wieder in Besitz nehmen kann. Bei versp\u00e4teter \u2013 nicht genehmigter \u2013 R\u00fcckgabe haftet\/n der\/die Mieter f\u00fcr alle nach Vertragsablauf entstehenden Sch\u00e4den am Fahrzeug in voller H\u00f6he, ungeachtet eines Verschuldens oder einer vereinbarten Haftungsbegrenzung. Bei einem Fahrzeugtausch gelten die Gesch\u00e4ftsbedingungen unver\u00e4ndert weiter. Bei Barvermietungen ist eine Vorauszahlung in H\u00f6he des zu erwartenden Mietpreises zuz\u00fcglich des vereinbarten Selbstbehaltes zu leisten. Die Restforderung der GQ wird mit R\u00fcckgabe des Fahrzeugs sofort f\u00e4llig, auch wenn sie sich bereit erkl\u00e4rt hat, eine Rechnung direkt an eine Haftpflichtversicherung weiterzuleiten. Stornierungen werden nur bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit entgegengenommen und werden mit einer Kostenpauschale in H\u00f6he von 25,00 \u20ac berechnet, ansonsten ist der volle Mietpreis zu entrichten. IV. Pflichten der Vermieterin Die GQ \u00fcberl\u00e4sst dem\/den Mieter\/n ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies <br \/>Fahrzeug nebst Zubeh\u00f6r zum Gebrauch. Der\/die Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist\/sind durch eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang gesch\u00fctzt, der in dem Zulassungsland des Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben oder \u00fcblich ist. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis des Fahrzeuges bereits enthalten. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht mitversichert. Sch\u00e4den nach Art der Teilkaskoversicherung (TK) z.B. bei Brand, Explosion, Glasbruch, Wildsch\u00e4den und Elementarereignisse k\u00f6nnen durch Zuzahlung abgedeckt werden. Sch\u00e4den nach Art der Vollkaskoversicherung (VK) z.B. selbstverschuldete Unf\u00e4lle, Unfallflucht des Verursachers, etc. k\u00f6nnen durch Zuzahlung bis auf H\u00f6he des Selbstbehaltes (SB) reduziert werden. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das Fahrzeug sowie dessen Fahrzeugteile. Der\/Die Mieter kann\/k\u00f6nnen seine\/ihre Haftung bis zur H\u00f6he eines nicht ausschlie\u00dfbaren Selbstbehaltes reduzieren. Der Selbstbehalt ist dabei pro Schadenfall bis zur vereinbarten H\u00f6he zu entrichten. Die Kosten f\u00fcr die Haftungsbegrenzung sind der jeweils g\u00fcltigen Preisliste sowie den umseitigen Vereinbarungen zu entnehmen. Die Haftungsreduzierung erfolgt ausschlie\u00dflich durch separaten, schriftlichen Abschluss. Eine Insassenunfallversicherung (IU) kann auf Wunsch zu dem in der jeweils g\u00fcltigen Preisliste angegebenen Tarif und Deckungsgrenzen abgeschlossen werden. Der Abschluss einer IU erfolgt nur wirksam durch Abschluss und Best\u00e4tigung auf dem umseitigen Vertrag und Zahlung einer entsprechenden Geb\u00fchr. Der Vermieter verpflichtet sich, das reservierte Fahrzeug bis maximal zwei Stunden \u00fcber den vereinbarten Termin hinaus bereitzuhalten. <br \/>V. Verhalten des Mieters bei Unfall und\/oder sonstigen Schadenf\u00e4llen <br \/><br \/>Im Falle eines Schadenereignisses, auch bei nur geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den, und\/oder bei Schadenf\u00e4llen auf Privatgel\u00e4nde ist\/sind der\/die Mieter\/Fahrer verpflichtet, unverz\u00fcglich die Polizei hinzuzuziehen und die GQ unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen, am Unfall\/Schadenfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu erfassen und keine Schuldanerkenntnisse gegen\u00fcber Dritten abzugeben. Notwendige Bergungsma\u00dfnahmen und Reparaturen werden in jedem Fall von der GQ veranlasst. Der\/Die Mieter verpflichtet\/n sich, der GQ unverz\u00fcglich einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Wichtig: Bei <br \/>Missachtung der vorgenannten Pflichten haftet\/n der\/die Mieter f\u00fcr den entstandenen Schaden, auch bei nur leicht fahrl\u00e4ssigem Handeln, in vollem Umfang. <br \/>VI. Haftung des\/der Mieter <br \/><br \/>Der\/Die Mieter haftet\/n f\u00fcr alle von ihm\/ihnen zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietzeit, auch durch auftretende mangelnde Verkehrssicherheit des Mietfahrzeuges, am und durch das Mietfahrzeug entstehen. Hinzu kommt die uneingeschr\u00e4nkte Verpflichtung zum Ersatz der Wertminderung, der Gutachter- und Abschleppkosten, sowie des Tagesgrund- und Kilometerpreises gem\u00e4\u00df jeweils g\u00fcltiger Preisliste, wobei von einer durchschnittlichen Fahrstrecke von 100 km ausgegangen wird. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt sich die GQ Schadenersatzanspr\u00fcche vor. Der\/Die Mieter hat\/haben die M\u00f6glichkeit, einen geringeren Schaden der GQ nachzuweisen. <br \/>VII. Haftungsreduzierung <br \/><br \/>Der\/Die Mieter kann\/k\u00f6nnen die Haftung nach Ziffer IV (TK\/VK) reduzieren und haftet\/n entsprechend in umseitig vereinbartem Umfang. F\u00fcr den Fall , dass keine Haftungsreduzierung vereinbart wurde, haftet\/n der\/die Mieter f\u00fcr den von ihm\/ihnen verursachten Schaden in voller H\u00f6he. <br \/>Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet\/n der\/die Mieter unbegrenzt f\u00fcr den gesamten Schaden, wenn er\/sie diesen grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrt hat. Als grob fahrl\u00e4ssig gilt unter anderem das F\u00fchren des Fahrzeuges unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. <br \/>Bei Missachtung der Durchfahrtsh\u00f6he und -breite, z.B. bei Br\u00fccken, Balkonen, etc. haftet\/n der\/die Mieter f\u00fcr Sch\u00e4den an Karosserie und Aufbauten in voller H\u00f6he. <br \/>Der\/die Mieter haftet\/n in vollem Umfang f\u00fcr Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, Verunreinigung und\/oder Zerst\u00f6rung am Fahrzeug und\/oder Sachen Dritter, die durch die Ladung wie z.B. beim Auslaufen von Chemikalien, usw. beim Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Diese Schadenhaftung kann ausdr\u00fccklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder gemindert werden. <br \/>Der\/Die Mieter haftet\/n in vollem Umfang f\u00fcr Sch\u00e4den am Fahrzeug, die durch Ladegut entstehen, z.B. durch unsachgem\u00e4\u00dfes Verstauen und Sichern der Ladung, ungen\u00fcgendem Verschluss von F\u00e4ssern, etc. Diese Schadenhaftung kann ausdr\u00fccklich nicht durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen oder gemindert werden. <br \/>Der\/Die Mieter haftet\/n ebenfalls in vollem Umfang, auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung, bei Besch\u00e4digung und\/oder Verschmutzung der Toilette\/BAD\/Dusche\/Wohnraum\/Betten\/Polster\/Anbauteile Wohnmobil\/Wohnwagen z.B (Markise\/ SAT-Antenne\/usw. ) (z.B. durch Tiere, Rauchen, etc.), bei Felgen- und Reifensch\u00e4den sowie f\u00fcr Parksch\u00e4den. <br \/>Der Abschluss einer Haftungsreduzierung erfolgt wirksam nur durch separate schriftliche Vereinbarung auf der Vorderseite des Vertrages und Zahlung der Tagesgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preisliste. Telefonische Vereinbarungen sind nicht wirksam. Die Haftungsreduzierung gilt nur bis zum Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsdauer. <br \/>Im Falle eines Diebstahls haftet\/n der\/die Mieter in H\u00f6he des Fahrzeugwertes. <br \/><br \/>VIII. Zahlungsbedingungen <br \/><br \/>Es wird eine Mietvorauszahlung in H\u00f6he der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten, zzgl. des vereinbarten Selbstbehaltes (SB) erhoben. Kreditkarten werden gem\u00e4\u00df Aushang und nach den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bedingungen der jeweils g\u00fcltigen Preisliste der GQ. Der\/Die Mieter versichern\/t ausdr\u00fccklich, dass er\/sie in der Lage ist\/sind, den Restmietpreis bei R\u00fcckgabe des Fahrzeuges zu begleichen und keine eidesstattliche Versicherung \u00fcber sein\/ihr Verm\u00f6gen abgegeben hat. <br \/>IX. Datenschutz <br \/><br \/>Der\/Die Mieter als auch deren\/dessen berechtigte\/r Fahrer ist\/sind damit einverstanden, dass die GQ seine\/ihre, im Zusammenhang mit dem Vermietverh\u00e4ltnis stehenden, pers\u00f6nlichen Daten speichert. Die Bearbeitung der pers\u00f6nlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und werden Dritten gegen\u00fcber nicht zug\u00e4nglich gemacht. F\u00fcr den Fall, dass bei der Anmietung unrichtige Angaben gemacht werden, das Fahrzeug nicht am Ende der vereinbarten Mietzeit zur\u00fcckgegeben wird und\/oder der von dem\/den Mieter\/n ausgestellte Scheck nicht eingel\u00f6st oder Wechsel protestiert werden, ist die GQ berechtigt, die pers\u00f6nlichen Daten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (\u00a7\u00a727,ff. BDSG) und in den zentralen Warnring einzugeben. <br \/>X. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand Krefeld <br \/><br \/>Erf\u00fcllungsort aller Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag ist Krefeld. Ist\/Sind der\/die Mieter Vollkaufmann\/-leute, so ist das Amts- und Landgericht Krefeld ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten. <br \/>XI. Schlussbemerkungen <br \/><br \/>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so soll hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt werden. Anstelle der ung\u00fcltigen Bestimmung soll eine rechtswirksame Bestimmung Geltung erlangen, die dem Sinn der urspr\u00fcnglichen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. <br \/><br \/>Stand: August 2025 <br \/>GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/p><\/section>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Allgemeines Die Vertragsparteien sind einerseits die GoQuick UG, nachstehend als GQ genannt, und der\/die umseitig bezeichnete\/n Mieter 1 und Mieter 2 andererseits. Der\/Die Mieter haften f\u00fcr alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Der\/Die Mieter best\u00e4tigt\/en mit Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietwagen vollgetankt, bzw. gem\u00e4\u00df Aufzeichnungen im \u00dcbergabeprotokoll erhalten zu haben. 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